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Konfirmation

Die Konfirmation ist ein nachgeholtes Ja zur Taufe. Wer als Säugling oder Kind getauft worden ist, hat bei der Konfirmation Gelegenheit dazu, selbst zum christlichen Glauben Stellung zu beziehen und bekommt für seinen weiteren Lebensweg den Segen Gottes zugesprochen.

Wann ist die Konfirmation?
Faustregel: Knapp acht Jahre nach der Einschulung kann ein Jugendlicher konfirmiert werden, das bedeutet in der Regel im 8. Schuljahr. Bei einem Jahr Konfirmandenzeit bedeutet dies, dass er/sie in der Regel im 7. Schuljahr angemeldet wird. Die genauen Termine entnehmen Sie unserem Gemeindebrief.

Wie geschieht die Anmeldung zum Unterricht?
Im Januar vor Beginn des Konfirmandenjahres liegt der Anmeldetermin für den neuen Jahrgang. Alle Kinder, die dazu gehören, werden dafür ca. im November angeschrieben. Falls Sie keine Einladung erhalten haben, z.B. weil sie frisch zugezogen sind, können Sie Ihr Kind selbstverständlich dennoch anmelden. Den Termin für dieses Treffen finden Sie im Gemeindebrief.

Dürfen auch ungetaufte Jugendliche am Konfirmandenunterricht teilnehmen?
Selbstverständlich! Sie können sich dann während des Konfirmandenjahres taufen lassen und werden am Ende mit den anderen gemeinsam konfirmiert.

Wie lange dauert der Unterricht?
In unserer Gemeinde dauert die Konfirmandenzeit ein Jahr. In dieser Zeit findet ein wöchentlicher, doppelstündiger Unterricht statt (dienstags), der durch zwei mehrtägige Freizeiten und ein Konfipraktikum ergänzt wird.

Was gehört zur Konfirmandenzeit dazu?
Die Konfirmandenzeit soll einen Jugendlichen darin unterstützen, zu einem eigenen Urteil in Glaubensfragen fähig zu werden. Deshalb erleben sie in dieser Zeit: einen ausführlichen Unterricht, um in die Inhalte und Formen des christlichen Glaubens einzuführen, eine Reihe von Gottesdiensten, um dessen Abläufe zu verstehen und geübt mitfeiern zu können, und eine Anzahl anderer Gemeindeveranstaltungen (in Auswahl).

Wann ist die Konfirmation?
Die Konfirmation selbst findet an den Sonntagen nach Ostern statt. Genauere Angaben sind im Gemeindebüro oder den Pfarrämtern zu erfragen.